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Rottweilerverbot im Kanton Zürich

Rottweiler ab 2025 auf Rassetypenliste II – der Regierungsrat entschied am 18. Dezember 2024 die Neuanschaffung von Rottweilern ab dem 1. Januar 2025 im Kanton Zürich zu verbieten.

Die Bedürfnisse der Bevölkerung, sich in der Öffentlichkeit in Anwesenheit von Hunden sicher zu fühlen, muss ernst genommen werden. Dass in der heutigen Zeit Gesetze angepasst werden, kann ich verstehen.

Ob ein Verbot von Hunderassen das richtige Vorgehen ist, bezweifle ich allerdings sehr. Die Aufklärung und Sensibilisierung der Gesellschaft zum Umgang mit, zur Haltung von und zur Begegnung mit Hunden mit Potenzial ist für mich ein wichtiges, anzustrebendes Ziel. Gegenseitige Rücksichtnahme, Akzeptanz und Respekt aller Beteiligten sind dafür unerlässlich.

Meine Befürchtung, dass durch das Verbot aber Ärger, Wut und Missverständnisse der betroffenen Hundehalter und Hundehalterinnen geschürt werden, ist gross. So werden zwar einzelne Bedürfnisse zu Recht berücksichtigt, doch andere weder ernst genommen noch diskutiert. Diese Unausgewogenheit dient der Sache nicht.

Das Veterinäramt des Kantons Zürich schreibt:
Hundehaltende tragen eine grosse Verantwortung und müssen den Anforderungen ihrer Tiere gerecht werden. Informieren Sie sich vor der Anschaffung eines Tiers über die daraus entstehenden Pflichten.

Dem kann ich als verantwortungsvolle Hundehalterin von zwei Rottweilern und als professionelle Hundetrainerin nur beipflichten. Doch auch Rottweiler haben eine Daseinsberechtigung. Ich bin überzeugt und spreche aus Erfahrung, dass die Mehrzahl der Hundehalter und Hundehalterinnen von Rottweilern sich des Potenzials ihres Hundes bewusst sind und dies auch ernst nehmen. Sie übernehmen die Verantwortung für ihren Hund sehr wohl.

Das Engagement des Schweizerischen Rottweiler Clubs (SRC) sowie seine sofortige Klage gegen das Verbot unterstütze ich sehr und ich bin dankbar, dass unsere Rechte verteidigt werden.
Gerne halte ich euch, zusammen mit dem CIRCLE of LIFE-Team, über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.

Wir bleiben dran!

Hundeschule CIRCLE of LIFE
Angelica Meister


Beschwerde wurde eingereicht

Trotz verkürzter Frist wurde heute, am 30. Dezember 2024, eine Beschwerde gegen das just vor den Feiertagen plublizierte Rottweilerverbot im Kanton Zürich eingereicht.

Die Beschwerde, die wir eingereicht haben, besteht aus mehreren Anträgen.

Leider hat das Verwaltungsgericht unseren (ersten) Antrag auf die superprovisorische Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung abgewiesen.

Der Regierungsrat ist nun zur Stellungnahme zu unseren Hauptanträgen, wie auch zum Antrag, die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen, eine Vernehmlassung einzureichen.

Dazu hat er – wie wir – 10 Tage Zeit, so will es das Gesetz.
Eine Fristerstreckung ist auch ihm nicht möglich.

→ Weitere Infos folgen – wir bleiben dran!

Das Veterinäramt ZH setzt um und klärt auf

Was ändert sich für die Hundehaltenden von Rottweilern ab 1. Januar 2025?

Für die Halterinnen und Halter von Rottweilern ändert sich ab 1. Januar 2025 zunächst nichts. Sie können sich ohne Auflagen mit ihrem Hund im öffentlich zugänglichen Raum bewegen. Allerdings müssen sie innerhalb von sechs Monaten ein Gesuch um Erteilung einer Haltebewilligung beim Veterinäramt einreichen.

Darf ich mit meinem Rottweiler noch im öffentlichen Raum spazieren gehen?

Ja. Sie können sich mit Ihrem Rottweiler ohne Auflagen im öffentlich zugänglichen Raum bewegen. Allerdings müssen Sie beim Veterinäramt innerhalb von sechs Monaten eine Haltebewilligung für Ihren Rottweiler beantragen.

Wie kann man sich für die Haltebewilligung anmelden?

Sie können ab 27. Januar 2025 auf unserer Website via Online-Formular Ihr Gesuch um Erteilung der Haltebewilligung einreichen.

Weitere Fragen und Antworten findet ihr unter:
Hunde | Kanton Zürich

Sobald wir genauere Angaben über die Durchführung der Bewilligung und Wesenstest haben, informieren wir euch.

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