Was ändert sich für die Hundehaltenden von Rottweilern ab 1. Januar 2025?
Für die Halterinnen und Halter von Rottweilern ändert sich ab 1. Januar 2025 zunächst nichts. Sie können sich ohne Auflagen mit ihrem Hund im öffentlich zugänglichen Raum bewegen. Allerdings müssen sie innerhalb von sechs Monaten ein Gesuch um Erteilung einer Haltebewilligung beim Veterinäramt einreichen.
Darf ich mit meinem Rottweiler noch im öffentlichen Raum spazieren gehen?
Ja. Sie können sich mit Ihrem Rottweiler ohne Auflagen im öffentlich zugänglichen Raum bewegen. Allerdings müssen Sie beim Veterinäramt innerhalb von sechs Monaten eine Haltebewilligung für Ihren Rottweiler beantragen.
Wie kann man sich für die Haltebewilligung anmelden?
Sie können ab 27. Januar 2025 auf unserer Website via Online-Formular Ihr Gesuch um Erteilung der Haltebewilligung einreichen.
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Hunde | Kanton Zürich