
OBLIGATORISCHE PRAKTISCHE AUSBILDUNG
Künftig müssen alle Hundehaltenden einen praktischen Ausbildungskurs absolvieren, unabhängig von der Grösse oder Rasse ihres Hundes.
Die Ausbildung soll die Halterinnen und Halter zur Grunderziehung des Hundes befähigen und das sichere Führen des Hundes auch in anspruchsvollen Alltagssituationen
ermöglichen. Sie kann ab dem siebten Lebensmonat des Hundes begonnen und muss spätestens 12 Monate nach Beginn der Hundehaltung – oder dem Zuzug in den
Kanton Zürich – abgeschlossen sein. Der obligatorische Praxiskurs dauert mind. 6 Lektionen à 60 Minuten. Für den erfolgreichen Abschluss der praktischen Ausbildung
müssen alle vorgegebenen Lernziele vollständig erreicht werden. Ist dies nicht der Fall, sind weitere Lektionen erforderlich, bis alle Lernziele erreicht sind. Ausbildende
dürfen den Ausweis explizit nur dann aushändigen, wenn das Mensch-Hund-Team alle Lernziele vollständig erreicht hat.
Der praktische Kurs ist verpflichtend für alle Personen, die ab dem 1. Juni 2025 einen Hund übernehmen – unabhängig davon:
• ob Sie bereits Hundeerfahrung haben oder nicht
• und um welche Hunderasse oder Herkunft es sich handelt
• Dieser Kurs beginnt frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes.
Eine Teilnahme ist nicht erforderlich, wenn:
• Ihr Hund beim Kauf oder beim Zuzug in den Kanton älter als zehn Jahre ist
• Sie aus einem anderen Kanton oder Land zuziehen und eine gleichwertige praktische Ausbildung nachweisen können (Bestätigung durch das Veterinäramt Zürich
erforderlich)
• Sie einen Hund von Ihrem Ehe- oder Lebenspartner übernehmen, der seit mindestens sechs Monaten im gemeinsamen Haushalt lebt
• Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen können (ärztliche Bestätigung notwendig, Entscheidung durch das Veterinäramt)
• Ihr Hund krank oder verhaltensbedingt nicht trainierbar ist (ebenfalls nur mit Freigabe des Veterinäramts)
• Der Kurs muss innerhalb von 12 Monaten nach der Übernahme des Hundes oder nach Ihrem Zuzug in den Kanton Zürich abgeschlossen werden. Für alle Hunde gibt es
einen einheitlichen praktischen Ausbildungskurs der frühestens nach der Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes beginnt und spätestens zwölf Monate
nach der Übernahme des Hundes abgeschlossen sein muss.
Kursinhalte
In der Praxis setzen wir dies mit einem freundlichen, strukturierten Training um – mit dem Ziel, ein entspanntes, alltagstaugliches Miteinander zu erreichen.
Die Grundlagen des Lernens:
Förderung der Bindung und der Beziehung Aufmerksamkeit auf den Menschen und Selbstwirksamkeit fördern |
Erkennen und Verstehen der Körpersprache des Hundes (Ausdrucksverhalten) |
Befähigung der Hundehaltenden zur Grunderziehung des Hundes |
Tiergerechtes und sicheres Führen auch in anspruchsvollen Situationen |
Vermittlung der Methoden zur Maulkorbgewöhnung |
Kursaufbau & Umfang
Der praktische Kurs schreibt vor 6 Lektionen à 60 Minuten zu besuchen, davon sind 10-20 Minuten Theorie und 40-50 Minuten praktische Übungen pro Einheit geplant.
Ziel ist das Erreichen aller vorgeschriebenen Lernziele (nach offizieller Checkliste) pro besuchte Lektion. |
Checkliste als PDF wird bei der Anmeldung per Mail zugestellt |
Der Kurs gilt erst als abgeschlossen, wenn alle Lernziele erfüllt wurden pro Teilnehmer! |
Wir bleiben unserem Konzept treu – Obligatorium direkt integriert in unser komplettes Kursangebot
• Start direkt im Junghundekurs (Einstieg möglich ab ca. 20 Wochen) – Kurse fix mit 10 Lektionen terminiert, da die Junghundezeit nicht ewig dauert.
• Buchen sie eine Schnupperlektion im Kurs ihrer Wahl (siehe Kursangebot) oder nach Empfehlung unserer Trainer
Die Inhalte unserer Junghundekurse, Schnöselkurse wie auch im Alltagstraining sind optimal ausgerichtet, dass die Ziele des praktischen Kurses in
realistischer Zeit erreicht werden können.
Mit der Anmeldung erhalten Sie die offizielle Checkliste um selbständig zu überprüfen, ob die Lerninhalte erfüllt sind.
Für den erfolgreichen Abschluss der praktischen Ausbildung müssen alle vorgegebenen Lernziele vollständig erreicht werden. Ist dies nicht der Fall, sind
weitere Lektionen erforderlich, bis alle Lernziele erreicht sind. Ausbildende dürfen den Ausweis explizit nur dann aushändigen, wenn das Mensch-Hund-
Team alle Lernziele vollständig erreicht hat.
• Die sechs Lektionen des obligatorischen Praxiskurses allein reichen in der Regel nicht aus, um alle Lernziele von Grund aufzubauen, bzw. zu erreichen.
Denn die Lernziele wurden vom Veterinäramt bewusst so festgelegt, dass sie ein gewisses Grundwissen und Engagement in der Hundeerziehung voraussetzen.
• Hundehaltende sollten sich daher idealerweise ab der Übernahme ihres Hundes – unabhängig davon, ob es sich um einen Welpen, Junghund oder erwachsenen
Hund handelt – aktiv mit dem Thema Hundeausbildung beschäftigen. Insbesondere für Ersthundehaltende empfiehlt sich der Besuch eines Welpen- und Junghundekurses
bzw. eines vergleichbaren Kurses für erwachsene Hunde, damit die obligatorischen Lernziele des Praxiskurses erfüllt werden können.
• Basisausbildung KYNOLIST 1 inkl. obligatorischer Praxisabschluss. Weitere Infos
• Für Fragen uns Auskünfte unseres Aus- und Weiterbildungsangebots stehen wir auch gern via Mail info@hundeschule-col.ch oder telefonisch zur Verfügung.
• Informationsanlass vom Donnerstag 23.10.25 nicht verpassen! Zu den News
• Sie können jederzeit, frühestens nach 6 besuchten Lektionen, die Lernziele der Checkliste mit ihrem Trainer besprechen bzw. überprüfen. Nach allen
erfüllten Inhalten, stellen wir ihnen gerne ihren praktischen Ausweis aus. Sollten Lernziele noch nicht erfüllt sein, begleiten wir das Team gerne weiterhin
innerhalb unseres Kursangebotes oder nach Bedarf auch im Einzeltraining, damit ein erfolgreicher Abschluss erzielt werden kann.
OBLIGATORISCHE THEORIE AUSBILDUNG
Zur Teilnahme verpflichtet sind:
• Personen, die ab dem 1. Juni 2025 zum ersten Mal einen Hund halten.
• Personen, die seit über zehn Jahren keinen eigenen Hund gehalten haben und nun wieder einen in ihr Leben aufnehmen.
Vom Kurs befreit sind:
• Personen, die in den letzten zehn Jahren bereits mindestens sechs Monate einen Hund gehalten haben.
• Personen, die einen Hund vom Ehe- oder Lebenspartner übernehmen, sofern das Tier seit mindestens sechs Monaten im gemeinsamen Haushalt lebt.
• Sehbehinderte Personen, die einen ausgebildeten Blindenführhund einer IV-anerkannten Schule übernehmen.
• Frühestens ein Jahr vor Beginn der Hundehaltung
• Spätestens zwei Monate nach Einzug des Hundes oder nach dem Zuzug in den Kanton Zürich.
• Dauer: ca. 3 Stunden inkl. Pause / Abschluss: schriftliche Prüfung anschliessend nach dem Theoriekurs
• 25 Fragen / Zeit: 30 Minuten
• Mindestens 20 richtige Antworten erforderlich
• Wiederholung bei Nichtbestehen erforderlich